Die Genossenschaft bezweckt die Erhaltung und den Betrieb der unter Denkmalpflege-Schutzverordnung stehenden Siedlung Gwad, Au Wädenswil, sowie die Förderung des diesbezüglichen Siedlungsgedanken durch: a) die Bestellung von selbständigen und dauernden Baurechten i.S. von Art. 675 u. 779 ZGB auf den Parzellen 13410-13435 in der Siedlung Gwad b) Genossenschaftliches Eigentum an der nicht mit Baurechten belasteten Parzelle 10226 mit Grünflächen und Anlagen (Strassen, Wege, Acker, Wiesen, Wald, und Gewässer) des Siedlungs-Areales sowie deren Unterhalt und Verwaltung c) die Erhaltung der bestehenden Siedlungs-Einfamilienhäuser gemäss Schutzverordnung vom 10. Juli 2014 d) die Förderung aller mit der Siedlungsgemeinschaft verbundenen ideellen und materiellen Interessen e) die Aufstellung einer Quartierordnung.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Siedlungsgenossenschaft Gwad, in Wädenswil, CHE-102.345.953, Genossenschaft (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2019, Publ. 1004543718). Domizil neu: c/o Karin Sigrist, Im Gwad 2, 8804 Au ZH. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Röthlisberger, Kurt, von Langnau im Emmental, in Freienbach, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Soom, Robert, von Ursenbach, Wädenswil, Vizepräsident der Verwaltung, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Sigrist, Peter, von Madiswil, in Wädenswil, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Sigrist, Karin, von Madiswil, in Wädenswil, Vizepräsidentin der Verwaltung, Kassierin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung]; Rau, Martin, von Männedorf, in Wädenswil, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung]; Rothacher, Bruno, von Blumenstein, in Wädenswil, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung; Wehrli, Richard, von Zollikon, in Wädenswil, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Siedlungsgenossenschaft Gwad, in Wädenswil, CHE-102.345.953, Genossenschaft (SHAB Nr. 78 vom 24.04.2017, Publ. 3481285). Domizil neu: c/o Robert Soom, Im Gwand 55, 8804 Au ZH. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Thöne, Stefan, von Dietlikon, in Wädenswil, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Röthlisberger, Kurt, von Langnau im Emmental, in Freienbach, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Wädenswil, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Rau, Martin, von Männedorf, in Wädenswil, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Siedlungsgenossenschaft Gwad, in Wädenswil, CHE-102.345.953, Genossenschaft (SHAB Nr. 129 vom 08.07.2015, Publ. 2256649). Statutenänderung: 28.03.2017. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt die Erhaltung und den Betrieb der unter Denkmalpflege-Schutzverordnung stehenden Siedlung "Gwad", Au Wädenswil, sowie die Förderung des diesbezüglichen Siedlungsgedanken durch: a) die Bestellung von selbständigen und dauernden Baurechten i.S. von Art. 675 u. 779 ZGB auf den Parzellen 13410-13435 in der Siedlung "Gwad" b) Genossenschaftliches Eigentum an der nicht mit Baurechten belasteten Parzelle 10226 mit Grünflächen und Anlagen (Strassen, Wege, Acker, Wiesen, Wald, und Gewässer) des Siedlungs-Areales sowie deren Unterhalt und Verwaltung c) die Erhaltung der bestehenden Siedlungs-Einfamilienhäuser gemäss Schutzverordnung vom 10. Juli 2014 d) die Förderung aller mit der Siedlungsgemeinschaft verbundenen ideellen und materiellen Interessen e) die Aufstellung einer Quartierordnung. Haftung/Nachschusspflicht neu: [Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [bisher: Haftung: Ohne persönliche Haftung.].Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [bisher: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, einen Anteilschein zu CHF 100.-- zu übernehmen. Die Genossenschafter sind verpflichtet, der Genossenschaft den im Baurechtsvertrag festgelegten Baurechtszins sowie allfällig gemeinschaftliche Kosten zu bezahlen, welche aus den in Art. 2 d näher umschriebenen Aufgaben erwachsen. Ausserdem ist ein Jahresbeitrag, welcher durch die Generalversammlung festgelegt wird, zu entrichten. Firmen, welche der Genossenschaft i.S. von Abs. II Art. 3 als Mitglied angehören, zahlen lediglich einen jährlichen Beitrag von CHF 20.--.].Publikationsorgan neu: SHAB.
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