In gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum verschaffen und erhalten durch Erwerb von Bauland und Baurechten; Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen; sorgfältiger und laufender Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können; Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen; Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete; Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben. Pflichten neu: Entrichtung einer einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 50.-- und Übernahme von Genossenschaftsanteilen im Gesamtwert von mindestens CHF 300.--. Jährlich während vier Stunden unentgeltlich Arbeiten verrichten oder Bezahlung einer Ersatzabgabe von CHF 30.-- für nicht geleistete Stunden.
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