Zweck der Bootshausgenossenschaft ist das Erstellen und der Betrieb einer gemeinschaftlichen Bootshaus-Anlage, in gemeinsamer Selbsthilfe für die Mitglieder. Ziel ist es den Genossenschaftsmitgliedern zu erschwinglichen Konditionen einen HaIlenbootsplatz für ihr Boot zur Verfügung zu stellen. Ausnahmsweise können Genossenschaftsplätze durch die Genossenschaftsmitglieder unter Einhaltung der von der Generalversammlung beschlossenen Voraussetzungen und unter Beachtung der durch den Vorstand in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung präzisierten Bestimmungen selber vermietet werden. Aussenbootsplätze werden durch den Vorstand vorzugsweise an Bootsbesitzer vermietet, die in Obwalden wohnen. Die Genossenschaft ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Genossenschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Genossenschaftszweckes zu fördern.
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