Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmenden der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: an die Arbeitnehmenden und RentnerInnen in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an die Arbeitnehmenden und RenterInnen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen LebenspartnerInnen der verstorbenen Arbeitnehmenden oder RenterInnen; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmenden oder RentnerInnen bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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