Unterstützung privater oder öffentlicher, wohltätiger, kultureller und gemeinnütziger Institutionen, welche als gemeinnützig im Sinne von § 16 lit. d StG gelten, Unterstützung von Bedürftigen, Behinderten und Kranken, insbesondere durch die Förderung und Unterstützung angemessener Unterkunftsmöglichkeiten für betagte oder unbemittelte Menschen, Unterstützung kultureller Aufgaben wie Förderung von Literatur, Kunst und Wissenschaft.
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