Ausrichtung von lebenslänglichen Renten an zwei in der Urkunde bezeichnete Personen, sowie gemäss in einem in der letztwilligen Verfügung angegebenen Schlüssel aus den Zinsen jährliche Zuwendungen für die Ferienwanderung der sozialdemokratischen Partei der Stadt Luzern, für den Freibettenfonds der Ferienheime des Eisenbahnerverbandes (in erster Linie in Brenscino) sowie zur Fortführung der von Frau Müller-Twerenbold geschaffenen Weihnachtsbescherung für alte unbemittelte Leute auszurichten; ferner beabsichtigt sie, gemäss näherer Präzisierung in der Urkunde, einen bestimmten Prozentsatz der Zinsen des Stiftungsvermögens zur Bereitstellung der nötigen Mittel für die Ausbildung und das Studium talentvoller junger Leute auszurichten.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Bundesversicherungsrichter Albisser-Stiftung, in Luzern, CHE-112.933.519, Stiftung (SHAB Nr. 205 vom 21.10.2021, Publ. 1005317188). Domizil neu: c/o Judith Anna Dörflinger Muff, Horwerstrasse 39, 6005 Luzern. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kaufmann, Hans Jörg, von Luzern, in Luzern, Mitglied und Sekretär, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Dörflinger Muff, Judith Anna, von Luzern, in Luzern, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Bundesversicherungsrichter Albisser-Stiftung, in Luzern, CHE-112.933.519, Stiftung (SHAB Nr. 4 vom 08.01.2018, Publ. 3971623). Urkundenänderung: 20.08.2021. Zweck neu: Die Nettoerträgnisse des Stiftungsvermögens sind für folgende Zwecke zu verwenden: a. 25 % für den Verein "Kinderferienwerk der Luzerner Arbeiterbewegung", b. 25 % für die Gewerkschaft des Verkehrspersonals der Schweiz (SEV) zur Finanzierung von Ferienverbilligungen für Mitglieder mit bescheidenem Einkommen in vom SEV aufgelisteten Einrichtungen, in erster Linie im Parkhotel Brenscino in Brissago. c. 20 % für besondere Bedürfnisse alter, bedürftiger Menschen. d. 30% zur Unterstützung der Finanzierung einer angemessenen Berufsbildung für junge talentierte Menschen. Bei Unmöglichkeit eines oder mehrerer Zwecke während eines Jahres, insbesondere wegen vorübergehend eingestellter Aktivitäten (lit. a), mangels Nachfrage (lit. b und c) oder geeigneter Gesuche (lit. d), können die dafür vorgesehenen Mittel zurückbehalten oder für einen oder mehrere der übrigen Zwecke verwendet werden. Organisation neu: [Organisation gestrichen gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. h. HRegV]. [Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.]
Bundesversicherungsrichter Albisser-Stiftung, in Luzern, CHE-112.933.519, Stiftung (SHAB Nr. 113 vom 16.06.2015, Publ. 2208075). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Meyer, Ulrich, von Pratteln, in Luzern, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schwitter, Veronica, von Luzern und Näfels, in Luzern, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wirthlin, Martin, von Möhlin, in Meggen, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Meyer Mugglin, Anja, von Luzern, in Luzern, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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