Die Stiftung bezweckt: a) Das Alterswohnheim Marthahaus in Oberglatt einschliesslich des Saalgebäudes in erster Linie betagten Menschen als Wohn- und Versammlungsstätte zur Verfügung zu stellen. b) Die Alterswohnungen sind zu möglichst günstigen Bedingungen zu vermieten, in erster Linie Gemeindeeinwohner von Oberglatt. Ein nach Vornahme der notwendigen Rückstellungen und der Aeufnung von Reparatur- und Reservefonds verbleibender Gewinn darf nur für wohltätige und missionarische Zwecke verwendet werden durch Zuwendungen an gemeinnützige und missionarische Institutionen mit Sitz in der Schweiz. Auf Leistungen irgendwelcher Art aus dem Stiftungsvermögen, insbesondere im Alterswohnheim Marthahaus, steht den Begünstigten kein klagbarer Anspruch zu.
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Siloah Stiftung, in Oberglatt, CHE-106.950.774, Stiftung (SHAB Nr. 38 vom 25.02.2025, Publ. 1006266103). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]
Siloah Stiftung, in Oberglatt, CHE-106.950.774, Stiftung (SHAB Nr. 32 vom 17.02.2025, Publ. 1006258092). Organisation neu: [Gestrichene Angaben über die Organisation aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften gemäss Art. 95 HRegV.]
Altersheim Siloah, in Oberglatt, CHE-106.950.774, Stiftung (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2023, Publ. 1005788013). Urkundenänderung: 24.10.2024. Name neu: Siloah Stiftung. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt: a) Das Alterswohnheim "Marthahaus" in Oberglatt einschliesslich des Saalgebäudes in erster Linie betagten Menschen als Wohn- und Versammlungsstätte zur Verfügung zu stellen. b) Die Alterswohnungen sind zu möglichst günstigen Bedingungen zu vermieten, in erster Linie Gemeindeeinwohner von Oberglatt. Ein nach Vornahme der notwendigen Rückstellungen und der Aeufnung von Reparatur- und Reservefonds verbleibender Gewinn darf nur für wohltätige und missionarische Zwecke verwendet werden durch Zuwendungen an gemeinnützige und missionarische Institutionen mit Sitz in der Schweiz. Auf Leistungen irgendwelcher Art aus dem Stiftungsvermögen, insbesondere im Alterswohnheim Marthahaus, steht den Begünstigten kein klagbarer Anspruch zu.
Altersheim Siloah, in Oberglatt, CHE-106.950.774, Stiftung (SHAB Nr. 244 vom 15.12.2016, S.0, Publ. 3223529). Aufsichtsbehörde neu: BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) (CHE-239.560.630). [Eintrag auf Grund des geänderten Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) vom 07.02.2022.]
Altersheim Siloah, in Oberglatt, CHE-106.950.774, Stiftung (SHAB Nr. 65 vom 07.04.2015, Publ. 2080635). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kremer, Jean-Paul, französischer Staatsangehöriger, in Colmar (Frankreich), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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