Ittigen · Alters- & Pflegeheime
Die Stiftung bezweckt: die Errichtung und den Betrieb eines Alters- und Pflegeheims in Ittigen; das Beschaffen und zur Verfügung stellen (vermieten) von Wohnraum an betagte, behinderte und sozial benachteiligte Personen in den Gemeinden Ittigen und Bolligen sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, die Gewährung von Mietzinszuschüssen. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Neubauten auf eigenem Land oder im Baurecht erstellen, Liegenschaften mieten oder kaufen, bestehende Gebäude umbauen und für die Zwecke der Stiftung verwenden. Sie kann mit Dritten für bestehende Gebäude einen Mietvertrag abschliessen und die Betriebsführung ihrer Alters- und Pflegeheime damit auf Dritte übertragen. Ebenfalls kann die Stiftung die Verwaltung der vermieteten Wohneinheiten an Dritte übertragen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in den Gemeinden Bolligen und Ittigen tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
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