Die Stiftung bezweckt den Betrieb eines Alters- und Pflegeheims für betagte, alleinstehende Personen und Ehepaare vorwiegend der Gemeinde Lengnau. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann die Stiftung allgemein alle diejenigen Massnahmen treffen, die sie für die Erfüllung des Zweckes der Stiftung als geeignet erachtet. Sie kann Liegenschaften, Wohnungen, Land oder Baurechte erwerben oder Neubauten erstellen. Diese Kaufgeschäfte sind vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Lengnau genehmigen zu lassen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der Region tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
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