Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörigen und Hinterlassenen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit usw.; Gewährung weiterer Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Uebergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufnet und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
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