Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann auch Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die für den gleichen Destinatärkreis die berufliche Vorsorge bezwecken. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Firma verpflichtet ist oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichtet.
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Bovita-Stiftung, in Glarus, CHE-109.765.693, Stiftung (SHAB Nr. 222 vom 15.11.2013, S.0, Publ. 1183349). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (ATIOZ, Vigilanza sulle fondazioni e LLP Ticino, Svizzera orientale e Zurigo) (CHE-237.928.334), in Zürich.
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