Finanzielle Vorsorge (Unterstützung) zugunsten der Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität oder Tod; Unterstützung der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen in unverschuldeter Notlage wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; Leistung von gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeiträgen gemäss Art. 331 Abs. 3 OR an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat; Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen - die Beträge des Arbeitgebers können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesem vorgängig Arbeitgeberbeitragsreserven geäufnet worden und gesondert ausgewiesen sind.
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