Winterthur · Institutionen für Menschen mit Behinderung
Die Stiftung bezweckt: a) die Unterstützung von geistig und körperlich behinderten Personen; b) die Leistung von Beiträgen an gemeinnützige Institutionen zur Unterstützung von geistig und körperlich behinderten Personen; c) die Unterstützung von unverschuldet in Notlage lebenden Personen. Der Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit soll im Kanton Zürich liegen. Ausnahmsweise können auch Organisationen in anderen Kantonen mit Beiträgen bedacht werden.
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