Basel · Holdinggesellschaften
Der Zweck der Stiftung besteht in der Fürsorge für die Witwe und die Kinder von Herrn Dr. Ernst Burlet-Schär in jeder Form nach Massgabe der Stiftungsurkunde. Im Falle der Wiederverheiratung der Witwe beschränkt sich der Kreis der Destinatäre auf die Kinder. Die Stiftung soll es vornehmlich ermöglichen, den Kindern eine angemessene Erziehung und Ausbildung zukommen zu lassen. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge zu Gunsten der Destinatäre abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten. Die Stiftung ist in jedem Falle Versicherungsnehmerin. Solange die Witwe und die Kinder von Herrn Dr. Ernst Burlet-Schär noch leben und die Stiftung nicht beanspruchen, können die Zinsen des Stiftungsvermögens zur Unterstützung von Mitgliedern der Studentenverbindung Jurassia und deren Angehörigen verwendet werden. Nach dem Ableben der Witwe und der Kinder von Herrn Dr. Ernst Burlet-Schär kann für die Unterstützung von Mitgliedern der Studentenverbindung Jurassia und deren Angehörigen wenn nötig auch das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise verwendet werden.
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