Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; Betrieb einer über die BVG-Mindestleistungen hinausgehenden Vorsorge; Ausrichtung von Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Erbringung von ergänzenden Leistungen in besonderen Fällen von vorzeitigen Pensionierungen bis zum Beginn der AHV/IV-Renten; Erbringung von Arbeitgeberbeiträgen aus Mitteln der Stiftung, wenn von den Arbeitgebern vorgängig Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind.
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