Unterstützung gemeinnütziger Institutionen aller Art; Leistung von Beiträgen für die Betreuung von Betagten, Invaliden und anderen benachteiligten Menschen; Gewähren von Ausbildungshilfe an Jugendliche; Ausrichtung von Beiträgen an Künstler zur Unterstützung ihres Schaffens. Der Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit soll im Kanton Zürich liegen. Ausnahmsweise können auch Organisationen und Einzelpersonen in anderen Kantonen mit Beiträgen bedacht werden.
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