Durchführung der obligatorischen und freiwilligen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen als privatrechtliche Gemeinschaftseinrichtung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der ihr angeschlossenen Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; Betrieb einer über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge.
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