Unterstützung privater und öffentlicher, wohltätiger, kultureller und gemeinnütziger Institutionen, welche als gemeinnützig im Sinne von § 16 lit. d des Gesetzes über die direkten Steuern des Kantons Zürich gelten; Unterstützung von Bedürftigen, Behinderten und Kranken, insbesondere durch die Förderung und Unterstützung angemessener Unterkunftsmöglichkeiten für betagte oder unbemittelte Menschen, kann zur Erreichung diese Zweckes auch geeignete Liegenschaften erwerben oder bauen; Unterstützung kultureller Aufgaben wie Förderung von Literatur, Kunst, Wissenschaft.
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Max und Erika Gideon Stiftung, in Zürich, CHE-110.375.896, Stiftung (SHAB Nr. 226 vom 21.11.2014, S.0, Publ. 1835457). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]
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