Die Stiftung bezweckt in erster Linie ehemalige Bürger/innen von Valzeina und in zweiter Linie in Valzeina seit mindestens drei Jahren wohnhafte Einwohner/innen zu unterstützen, falls sie bedürftig sind. Im Weiteren können einmalige Beiträge ausgerichtet werden, wenn jemand aus dem obigen Empfängerkreis vorübergehend in Not geraten ist. Der Stiftungsrat entscheidet nach wohlwollendem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Beiträge der Stiftung besteht nicht.
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