Die Stiftung bezweckt, jedes Jahr den aus einem Betrag von ƒ 20'000.- bestehenden "Ernst und Hanna Hauenstein-Preis" einer schweizerischen Gemeinde zuzusprechen, die sich um die Erhaltung von auf ihrem Gebiet befindlichen Brunnen (-bauten, -monumenten, -kompositionen), vor allem historischen, sowie ergänzend dazu, um die Erhaltung und Gestaltung des Standortes und der näheren Umgebung dieser Brunnen besonders verdient gemacht hat sowie durch den Preis die damit ausgezeichnete Gemeinde für ihren entsprechenden Einsatz zu belohnen und alle schweizerischen Gemeinden zu solchem Tun anzuspornen und damit die historisch gewachsenen Ortsbilder lebendig zu erhalten.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Ernst und Hanna Hauenstein-Stiftung, in Zürich, CHE-110.376.743, Stiftung (SHAB Nr. 108 vom 07.06.2023, Publ. 1005762234). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]
Ernst und Hanna Hauenstein-Stiftung, in Zürich, CHE-110.376.743, Stiftung (SHAB Nr. 147 vom 31.07.2012, S.0, Publ. 6792540). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Felber, Lisbeth Josefine, von Römerswil, in Birrwil, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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