Die Stiftung bezweckt: Die Erträgnisse aus dem Baurechtszins sollen ausschliesslich zu Bescherungen für Arme und Kranke verwendet werden. Das Stiftungsvermögen selbst darf nicht angegriffen werden. Die jährliche Vergabung, welche jeweils im November des Jahres ausbezahlt werden, gehen an folgende Institutionen: Kinderheim Wartheim, Muri bei Bern; 2/10 des jährlichen Stiftungsertrages (d. Se.); Bereich Sozialhilfe der Gemeinde Muri bei Bern; 1/10 d. Se.; Inselspital Bern; 2/10 d.Se.; Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, Zollikofen; 2/10 d. Se.; Stiftung Wohn- und Pflegeheim Utzigen, epileptische Langzeitpflege; 1/10 d.Se.; Salome Brunner-Stiftung, Wabern: 1/10 d.Se.; Frauenkomitee Dahlia Lenggen, Langnau; 1/10 d.Se. Wenn eine dieser Institutionen sich auflösen sollte, so hat der Stiftungsrat den betreffenden Teil einer möglichst gleichartigen Institution zuzuwenden. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Kanton Bern bzw. in der Gemeinde Muri bei Bern tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
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