Jean Keller-Stünzi-Stiftung

Sonstige Vereine

c/o Keller AG Reinacherstr. 121, 4053 Basel

Zefix-verifiziert Täglich aktualisiert 200 Gratis Credits
Handelsregister UID
CHE109747376

Zweck gemäss Handelsregister

Der Zweck der Stiftung besteht in der Fürsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Angehörige der Keller Schweiz Holding AG und der in den Bereichen Umzüge und Relocation zur Keller Swiss Group gehörenden Gesellschaften und Unternehmen, mit welchen die Stiftung eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat, und zwar nach Massgabe der Bestimmungen dieser Stiftungsurkunde und eines allfälligen Stiftungsreglements. Die Stiftung soll vornehmlich für die Fälle der Not, der Krankheit, des Alters und der Invalidität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Fürsorge für deren Hinterbliebene dienen. Leistungen können auch im Rahmen von Abs. 1 hiervor an Mitglieder der Stifterfamilie, die in einer in Abs. 1 hiervor erwähnten Gesellschaft oder in einem dort erwähnten Unternehmen jahrelang gearbeitet, beziehungsweise eine andere Funktion ausgeübt haben, erbracht werden. Zudem ist die Entrichtung von Witwen- und Witwerrenten möglich. Sie kann auch zur Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen beitragen und Leistungen bei Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention ausrichten. Die Fürsorge kann auch gewährt werden bei Betriebseinstellung oder Arbeitsbeschränkung, soweit in solchen Fällen nicht durch staatliche Vorschriften oder anderweitige Fürsorge ausreichende Hilfe geboten wird. Die Stiftung kann bei der beruflichen Vorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oben erwähnten Gesellschaften und Unternehmen und ihre Hinterbliebenen mitwirken durch Äufnung der Arbeitgeberbeitragsreserve und Sicherstellung der Beitragspflicht des Arbeitgebers gegenüber den von den hiervor erwähnten Gesellschaften und Unternehmen im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geschaffenen Vorsorge-Einrichtungen. Die Stiftung darf ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbringen, zu denen zur Keller Swiss Group gehörende Gesellschaften und Unternehmen, mit welchen die Stiftung eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat, rechtlich verpflichtet sind.

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Eingetragene Personen

(1)

Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.

SHAB-Publikationen

(2)

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FirmenänderungZweckänderung
2026-10-30
SHAB #1006797238
BS
Jean Keller-Stünzi Stiftung, in Basel, CHE-109.747.376, Stiftung (SHAB Nr. 95 vom 17.05.2022, Publ. 1005475477). Urkundenänderung: 10.09.2026. Name neu: Jean Keller-Stünzi-Stiftung. Zweck neu: Der Zweck der Stiftung besteht in der Fürsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Angehörige der Keller Schweiz Holding AG und der in den Bereichen Umzüge und Relocation zur Keller Swiss Group gehörenden Gesellschaften und Unternehmen, mit welchen die Stiftung eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat, und zwar nach Massgabe der Bestimmungen dieser Stiftungsurkunde und eines allfälligen Stiftungsreglements. Die Stiftung soll vornehmlich für die Fälle der Not, der Krankheit, des Alters und der Invalidität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Fürsorge für deren Hinterbliebene dienen. Leistungen können auch im Rahmen von Abs. 1 hiervor an Mitglieder der Stifterfamilie, die in einer in Abs. 1 hiervor erwähnten Gesellschaft oder in einem dort erwähnten Unternehmen jahrelang gearbeitet, beziehungsweise eine andere Funktion ausgeübt haben, erbracht werden. Zudem ist die Entrichtung von Witwen- und Witwerrenten möglich. Sie kann auch zur Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen beitragen und Leistungen bei Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention ausrichten. Die Fürsorge kann auch gewährt werden bei Betriebseinstellung oder Arbeitsbeschränkung, soweit in solchen Fällen nicht durch staatliche Vorschriften oder anderweitige Fürsorge ausreichende Hilfe geboten wird. Die Stiftung kann bei der beruflichen Vorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oben erwähnten Gesellschaften und Unternehmen und ihre Hinterbliebenen mitwirken durch Äufnung der Arbeitgeberbeitragsreserve und Sicherstellung der Beitragspflicht des Arbeitgebers gegenüber den von den hiervor erwähnten Gesellschaften und Unternehmen im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geschaffenen Vorsorge-Einrichtungen. Die Stiftung darf ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbringen, zu denen zur Keller Swiss Group gehörende Gesellschaften und Unternehmen, mit welchen die Stiftung eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat, rechtlich verpflichtet sind.
Änderung Organe
2022-05-17
SHAB #1005475477
BS
Jean Keller-Stünzi Stiftung, in Basel, CHE-109.747.376, Stiftung (SHAB Nr. 125 vom 02.07.2015, S.0, Publ. 2245069). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Rumpel, Max, von Dornach, in Dornach, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Erbe, Stephan, von Basel, in Oberwil (BL), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.
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