Haubenstrasse 29, 3671 Herbligen
Die EFGH ist eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Organisation. Sie will in gemeinsamer Selbsthilfe das materielle und soziale Wohl ihrer Mitglieder fördern und der Gemeinschaft dienen. Sie wahrt und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Wirtschaftsverbänden, Behörden und der Öffentlichkeit. Das Tätigkeitsgebiet der EFGH beschränkt sich auf die Einfamilienhaussiedlung auf dem Hubel in Herbligen.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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EinfamilienhausGenossenschaft Hubel-Herbligen, in Herbligen, CHE-100.685.504, Genossenschaft (SHAB Nr. 51 vom 14.03.2016, Publ. 2720633). Domizil neu: c/o Franziska Stöckli, Haubenstrasse 29, 3671 Herbligen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Stalder, Marcel, von Sumiswald, in Herbligen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Haudenschild, Jörg, von Niederbipp, in Herbligen, Mitglied, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Stöckli, Franziska, von Guggisberg, in Herbligen, Präsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schweizer, Moritz, von Wallbach, in Herbligen, Vizepräsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Mägli, Martin, von Basel, in Herbligen, Mitglied der Verwaltung, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Einfamilienhausgenossenschaft Hubel-Herbligen, in Herbligen, CHE-100.685.504, Genossenschaft (SHAB Nr. 114 vom 15.06.2006, Publ. 3417618). Statutenänderung: 12.02.2015. Firma neu: EinfamilienhausGenossenschaft Hubel-Herbligen. Domizil neu: c/o Marcel Stalder, Haubenstrasse 15, 3671 Herbligen. Zweck neu: Die EFGH ist eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Organisation. Sie will in gemeinsamer Selbsthilfe das materielle und soziale Wohl ihrer Mitglieder fördern und der Gemeinschaft dienen. Sie wahrt und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Wirtschaftsverbänden, Behörden und der Öffentlichkeit. Das Tätigkeitsgebiet der EFGH beschränkt sich auf die Einfamilienhaussiedlung auf dem Hubel in Herbligen. Haftung/Nachschusspflicht neu: Nachschusspflicht der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.[bisher: Haftung/Nachschusspflicht: Die Genossenschafter sind verpflichtet zur Lestung von Nachschüssen bis höchstens zum zwanzigfachen Betrage des Anteilscheines und zur Uebernahme der beschränkten solidarischen Haftung für alle Verbindlichkeiten der Genossenschaft bis zum Höchstbeträge von CHF 500.--]. Persönliche Haftung der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.[bisher: Pflichten: Die Mitglieder sind verpflichtet zur Uebernahme eines auf den Namen lautenden Anteilscheines zu CHF 200.-- und zur Bezahlung des von der Generalversammlung festgesetzten järhlichen Mitgliederbeitrages.]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Genossenschafter erfolgen schriftlich. Gemäss Erklärung vom 13.12.2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
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