Zürich · Pensionskassen
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienst der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma auch das Personal von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen und Institutionen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
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