Luzernische Winkelriedstiftung

Vereine für Soziales & Betreuung

Haldenstrasse 37b, 6006 Luzern

Zefix-verifiziert Täglich aktualisiert 200 Gratis Credits
Handelsregister UID
CHE104094615
Rechtsform
Stiftung
Kanton
Luzern

Zweck gemäss Handelsregister

Im Kanton Luzern wohnhafte Personen, die im Dienst der Landesverteidigung oder des Bevölkerungsschutzes erkrankten, verunglückten oder durch andere Umstände vorübergehend oder dauernd in Notlage geraten, finanziell zu unterstützen, zu beraten oder fürsorglich zu betreuen; die Unterstützung kann auch auf deren Familien ausgedehnt werden; im Todesfall kann die Beihilfe auch den hinterbliebenen nächsten Angehörigen gewährt werden; Angehörige der Armee oder des Bevölkerungsschutzes, die durch ihre Dienstleistung in eine finanzielle Notlage geraten, können in Härtefällen vorübergehend unterstützt werden; Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, werden nicht übernommen; es können besondere Unterstützungen im Dienst und zum Wohle der Armee oder des Bevölkerungsschutzes gewährt werden; diese sind für folgenden Empfängerkreis vorgesehen: a) Verbände, Vereine, Stiftungen, etc., welche Aufgaben im Rahmen der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes übernehmen. b) Einzelpersonen oder Organisationen für Sonderaktionen, welche im Sinne der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes sind.

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Eingetragene Personen

(1)

Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.

SHAB-Publikationen

(5)

Alle Mitteilungen aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt mit Volltext, neueste zuerst.

Änderung Organe
2022-09-12
SHAB #1005559247
LU
Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 10 vom 15.01.2021, Publ. 1005074774). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lötscher, Hans, von Rothenburg, in Hildisrieden, Mitglied und Verwalter, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten [bisher: in Emmen].
Änderung Organe
2021-01-15
SHAB #1005074774
LU
Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 50 vom 12.03.2020, Publ. 1004850711). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: de Podestà, Edy, von Trimbach, in Kriens, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Präsidenten. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Keller, Daniel, von Luzern, in Schüpfheim, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Vizepräsidenten]; Furrer, Bruno, von Horw, in Horw, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten [bisher: Fürsorger, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten].
Änderung Organe
2020-03-12
SHAB #1004850711
LU
Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 4 vom 08.01.2020, Publ. 1004797869). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Zemp, Bruno, von Schüpfheim, in Schüpfheim, Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung.
Adressänderung
2020-01-08
SHAB #1004797869
LU
Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 146 vom 31.07.2019, Publ. 1004687772). Domizil neu: c/o Markus Bossert, Haldenstrasse 37b, 6006 Luzern.
Zweckänderung
2019-07-31
SHAB #1004687772
LU
Luzernische Winkelriedstiftung, in Luzern, CHE-104.094.615, Stiftung (SHAB Nr. 68 vom 08.04.2014, S.0, Publ. 1440811). Urkundenänderung: 28.05.2019. Zweck neu: Im Kanton Luzern wohnhafte Personen, die im Dienst der Landesverteidigung oder des Bevölkerungsschutzes erkrankten, verunglückten oder durch andere Umstände vorübergehend oder dauernd in Notlage geraten, finanziell zu unterstützen, zu beraten oder fürsorglich zu betreuen; die Unterstützung kann auch auf deren Familien ausgedehnt werden; im Todesfall kann die Beihilfe auch den hinterbliebenen nächsten Angehörigen gewährt werden; Angehörige der Armee oder des Bevölkerungsschutzes, die durch ihre Dienstleistung in eine finanzielle Notlage geraten, können in Härtefällen vorübergehend unterstützt werden; Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, werden nicht übernommen; es können besondere Unterstützungen im Dienst und zum Wohle der Armee oder des Bevölkerungsschutzes gewährt werden; diese sind für folgenden Empfängerkreis vorgesehen: a) Verbände, Vereine, Stiftungen, etc., welche Aufgaben im Rahmen der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes übernehmen. b) Einzelpersonen oder Organisationen für Sonderaktionen, welche im Sinne der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes sind. Organisation neu: [Organisation gestrichen gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. h. HRegV]. [Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.] [gestrichen: Reglement vom 10.03.2008].
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