Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Caritas und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; Betrieb einer über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod; Erbringung der Beiträge der Arbeitgeber aus Mitteln der Stiftung, wenn von ihnen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind.
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