Littenheid · Institutionen für Menschen mit Behinderung
Die Stiftung verfolgt auf gemeinnütziger Basis folgende Zwecke: a) Beratung und Betreuung Behinderter, vor allem psychisch Behinderter. b) Einrichtung und Betrieb geeigneter Beschäftigungs- und Arbeitsstätten. c) Einrichtung und Führung von Wohnheimen und ergänzender Angebote wie betreutes Wohnen. d) Schaffung und Betrieb allfälliger weiterer Institutionen im Sozialbereich. e) Die Stiftung kann Liegenschaften erwerben und veräussern. Die Stiftung arbeitet mit den sozialversicherungsrechtlichen Behörden des Bundes, namentlich mit der Eidgenössischen Invalidenversicherung, und des Kantons Thurgau zusammen.
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Diese Berufe werden in der Branche Institutionen für Menschen mit Behinderung aktuell besonders oft ausgeschrieben.
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