Die Stiftung bezweckt in erster Linie die Unterstützung von Menschen mit Behinderung in folgenden Institutionen: Stiftung zuwebe, Untere Rainstrasse 31 6340 Baar, Stiftung Sonnenberg, Landhausstrasse 20, 6340 Baar, Stiftung Kinderheim Hagendorn, Lorzenweidstrasse 1, 6332 Hagendorn, Stiftung Pflegezentrum Baar, Landhausstrasse 14, 6340 Baar, Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug, Hinterbergstrasse 17, 6330 Cham. Ebenso kann die Stiftung einzelne Menschen mit Behinderung unterstützen. Im Weiteren kann die Stiftung Vorhaben unterstützen, die vom Schweizer Tierschutz STS, dem World Wildlife Fund Zürich oder Pro Natura durchgeführt werden. Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung im vorerwähnten Sinne soll mindestens 60% der jährlichen Leistungen umfassen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Über Art und Umfang der Stiftungsleistungen und die nähere Organisation beschliesst im Rahmen der Stiftungsurkunde der Stiftungsrat. Er kann darüber hinaus besondere Reglemente erlassen. Erlass und Änderungen der Reglemente sind der Aufsichtsbehörde bekannt zu geben.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Hans und Martha Potthoff-Stiftung, in Zug, CHE-101.699.590, Stiftung (SHAB Nr. 131 vom 10.07.2025, Publ. 1006380689). Urkundenänderung: 25.07.2025. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt in erster Linie die Unterstützung von Menschen mit Behinderung in folgenden Institutionen: Stiftung zuwebe, Untere Rainstrasse 31 6340 Baar, Stiftung Sonnenberg, Landhausstrasse 20, 6340 Baar, Stiftung Kinderheim Hagendorn, Lorzenweidstrasse 1, 6332 Hagendorn, Stiftung Pflegezentrum Baar, Landhausstrasse 14, 6340 Baar, Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug, Hinterbergstrasse 17, 6330 Cham. Ebenso kann die Stiftung einzelne Menschen mit Behinderung unterstützen. Im Weiteren kann die Stiftung Vorhaben unterstützen, die vom Schweizer Tierschutz STS, dem World Wildlife Fund Zürich oder Pro Natura durchgeführt werden. Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung im vorerwähnten Sinne soll mindestens 60% der jährlichen Leistungen umfassen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Über Art und Umfang der Stiftungsleistungen und die nähere Organisation beschliesst im Rahmen der Stiftungsurkunde der Stiftungsrat. Er kann darüber hinaus besondere Reglemente erlassen. Erlass und Änderungen der Reglemente sind der Aufsichtsbehörde bekannt zu geben. Organisation neu: [Die bisher im Handelsregister eingetragene Bemerkung über die Organisation wird gelöscht.]. [Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen].
Hans und Martha Potthoff-Stiftung, in Zug, CHE-101.699.590, Stiftung (SHAB Nr. 109 vom 09.06.2020, Publ. 1004906017). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hilbi, Georg M., von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rickenbacher, Lea R., von Schwyz, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Hans und Martha Potthoff-Stiftung, in Zug, CHE-101.699.590, Stiftung (SHAB Nr. 120 vom 25.06.2013, S.0, Publ. 936581). Domizil neu: c/o lic.iur. Raffael J. Weidmann, Bundesplatz 16, 6300 Zug. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: BDO AG (CH-170.9.001.019-3), in Steinhausen, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Truvag Revisions AG (CHE-211.109.228), in Luzern, Revisionsstelle.
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