Die Stiftung SEF bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Genossenschafter der SEF und deren Arbeitnehmer sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss der Genossenschafter (Arbeitgeber) an die Stiftung SEF erfolgt mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung SEF kann über die gesetzlichen Mindestbestimmungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Die Stiftung SEF kann in besonderen Notlagen Ermessensleistungen an Destinatäre erbringen. Der Stiftungszweck kann in der Weise verwirklicht werden, dass die Stiftung SEF mit konzessionierten, schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften Verträge abschliesst oder in solche eintritt, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin bzw. Begünstigte sein muss.
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