Die Stiftung bezweckt die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma und der mit ihr am Geschäftsdomizil verbundenen Unternehmen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sie sich angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat. Durch Beschluss des Stiftungsrates können im Einvernehmen mit der Stifterfirma Unternehmen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
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