Der Zweck der Stiftung besteht in der freiwilligen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der TISCA Tischhauser AG (vormals der TISCA/TIARA-Gruppe, fusioniert per 29.06.2017 zur TISCA Tischhauser AG) sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/lV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie in finanziellen Notlagen (z.B. aus Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit). Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann auch erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss; c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender, temporärer Todesfallrisikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Personalfürsorgestiftung TISCA, in Urnäsch, CHE-109.785.833, Stiftung (SHAB Nr. 167 vom 01.09.2025, Publ. 1006421563). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334).
Personalfürsorgestiftung TISCA, in Urnäsch, CHE-109.785.833, Stiftung (SHAB Nr. 125 vom 30.06.2022, Publ. 1005508822). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Tischhauser-Linder, Urs, von Wartau, in Teufen (AR), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Bühler].
Personalfürsorgestiftung TISCA, in Urnäsch, CHE-109.785.833, Stiftung (SHAB Nr. 59 vom 26.03.2018, Publ. 4134209). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Tischhauser, Niklaus, von Wartau, in Teufen (AR), Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Tischhauser, Andreas, von Wartau, in Teufen (AR), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Tischhauser, Matthias, von Wartau, in Gais, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Tischhauser-Linder, Urs, von Wartau, in Bühler, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: mit Einzelunterschrift]; Tischhauser-Vogt, Tony, von Wartau, in Teufen (AR), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift].
Personalfürsorgestiftung TISCA / TIARA-GRUPPE, in Urnäsch, CHE-109.785.833, Stiftung (SHAB Nr. 4 vom 08.01.2008, Publ. 4277184). Urkundenänderung: 24.01.2018. Name neu: Personalfürsorgestiftung TISCA. Zweck neu: Der Zweck der Stiftung besteht in der freiwilligen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der TISCA Tischhauser AG (vormals der TISCA/TIARA-Gruppe, fusioniert per 29.06.2017 zur TISCA Tischhauser AG) sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/lV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie in finanziellen Notlagen (z.B. aus Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit). Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann auch erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss; c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender, temporärer Todesfallrisikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
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