Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Dies im Sinne des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich (VSG) und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM). Damit sollen den Schülern und Schülerinnen eine den Schulunterricht ergänzende Unterstützung und Förderung ermöglicht werden. Mit der durch die Stiftung beschlossenen Massnahme soll den jungen Menschen die schulische Laufbahn, der Eintritt ins Erwerbsleben und das spätere Fortkommen erleichtert werden. Die Stiftung erbring ihre Leistungen für Schüler und Schülerinnen des Schulkreises Zürich-Limmattal, einschliesslich des Quartiers Altstetten als ehemaligem Teilgebiet des Schulkreises Limmattal. Wenn die Mittel ausreichen, kann auch Gesuchen aus anderen Schulkreisen entsprochen werden. Die Hilfe wird gewährt, wenn infolge der Schwierigkeiten und Defizite der Förderbedarf über die Mittel und Möglichkeiten der Volksschule hinausgeht. In der Regel handelt es sich bei der Hilfeleistung um integrative, schulische Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen, pädagogischen Bedürfnissen gemäss der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen. Die von der Stiftung geleistete Hilfe darf weder an Stelle von Leistungen treten, die durch schulische oder andere Institutionen gemäss deren gesetzlichem Auftrag übernommen werden müssen, noch dürfen dadurch Leistungen der Sozialhilfe und behördlichen Fürsorge ersetzt oder abgelöst werden. Die Ausführungsbestimmungen zur Vergabepraxis werden durch den Stiftungsrat genehmigt.
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Hans Wegmann-Stiftung, in Zürich, CHE-101.855.513, Stiftung (SHAB Nr. 60 vom 27.03.2026, Publ. 1006608457). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Zürrer, Arnold, von Horgen, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Hans Wegmann-Stiftung, in Zürich, CHE-101.855.513, Stiftung (SHAB Nr. 250 vom 24.12.2024, Publ. 1006214517). Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334). [Eintrag aufgrund des neuen Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BSAG) vom 30. Juni 2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22. Mai 2024.]
Hans Wegmann-Stiftung, in Zürich, CHE-101.855.513, Stiftung (SHAB Nr. 181 vom 18.09.2024, Publ. 1006131980). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Grossmann Brunner, Peter, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schlichte, Peter, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Franke, Regina, von Bubikon, in Stäfa, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Mörgeli, Hansrudolf, von Meilen, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Hans Wegmann-Stiftung, in Zürich, CHE-101.855.513, Stiftung (SHAB Nr. 124 vom 28.06.2024, Publ. 1006069555). Urkundenänderung: 04.06.2024. Zweck neu: Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Dies im Sinne des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich (VSG) und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM). Damit sollen den Schülern und Schülerinnen eine den Schulunterricht ergänzende Unterstützung und Förderung ermöglicht werden. Mit der durch die Stiftung beschlossenen Massnahme soll den jungen Menschen die schulische Laufbahn, der Eintritt ins Erwerbsleben und das spätere Fortkommen erleichtert werden. Die Stiftung erbring ihre Leistungen für Schüler und Schülerinnen des Schulkreises Zürich-Limmattal, einschliesslich des Quartiers Altstetten als ehemaligem Teilgebiet des Schulkreises Limmattal. Wenn die Mittel ausreichen, kann auch Gesuchen aus anderen Schulkreisen entsprochen werden. Die Hilfe wird gewährt, wenn infolge der Schwierigkeiten und Defizite der Förderbedarf über die Mittel und Möglichkeiten der Volksschule hinausgeht. In der Regel handelt es sich bei der Hilfeleistung um integrative, schulische Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen, pädagogischen Bedürfnissen gemäss der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen. Die von der Stiftung geleistete Hilfe darf weder an Stelle von Leistungen treten, die durch schulische oder andere Institutionen gemäss deren gesetzlichem Auftrag übernommen werden müssen, noch dürfen dadurch Leistungen der Sozialhilfe und behördlichen Fürsorge ersetzt oder abgelöst werden. Die Ausführungsbestimmungen zur Vergabepraxis werden durch den Stiftungsrat genehmigt.
Hans Wegmann-Stiftung, in Zürich, CHE-101.855.513, Stiftung (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2022, Publ. 1005513390). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Treureva AG (CHE-105.888.546), in Zürich, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Avanta Audit AG (CHE-376.424.285), in Baar, Revisionsstelle.
Hans Wegmann-Stiftung, in Zürich, CHE-101.855.513, Stiftung (SHAB Nr. 30 vom 13.02.2018, Publ. 4052001). Aufsichtsbehörde neu: BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) (CHE-239.560.630). [Eintrag auf Grund des geänderten Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) vom 07.02.2022 sowie der Vereinbarung zwischen der Stadt Zürich und der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) vom 19.05.2022.]
Hans Wegmann-Stiftung, in Zürich, CHE-101.855.513, Stiftung (SHAB Nr. 22 vom 02.02.2016, Publ. 2633023). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Frehner, Rosmarie, von Urnäsch, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Messmer, Sabrina, von Küsnacht (ZH), in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
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