Die Stiftung unterstützt die Pensionskassen der der Stiftung angeschlossenen Unternehmungen bei der Erreichung ihres Stiftungszwecks im Interesse der aktiven Versicherten und Rentenbezüger, sofern diese Pensionskassen in ihren Reglementen eine entsprechende Grundlage aufweisen. Um dieses Ziel zu erreichen, überweist die Stiftung für folgende Zwecke Stiftungsmittel an die erwähnten Pensionskassen: Finanzierung von Vorruhestandsregelungen, insbesondere bei betrieblichen Umstrukturierungen; A-fonds-perdu Beiträge und/oder Garantiezusagen, insbesondere im Falle von Unterdeckungen; Zuschüsse zur Reduktion der Beiträge von Arbeitgebern und/oder Arbeitnehmern; Einkauf in die versicherungstechnischen Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Pensionskassen; Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen; Unterstützungen für Destinatäre und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
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