Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Weggenossenschaft Herrenrüti, in Engelberg, CHE-103.627.934, Genossenschaft (SHAB Nr. 64 vom 01.04.2020, Publ. 1004863611). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schuler, Mathias, von Unterschächen, in Erstfeld, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Marty, Karl, von Bürglen (UR), in Altdorf (UR), Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Weggenossenschaft Herrenrüti, in Engelberg, CHE-103.627.934, Genossenschaft (SHAB Nr. 208 vom 28.10.2014, S.0, Publ. 1790965). Statutenänderung: 07.03.2020. Zweck neu: Die Genossenschaft bezweckt, den auf dem Eigentum des Benediktinerklosters Engelberg bestehenden Fahrweg mit Parkplätzen (Herrenrütiweg) auf der Wegstrecke Herrenrütiboden bis zur Kantonsgrenze beim Alpenrösli als erstes Teilstück, und als zweites Teilstück auf dem Gebiet der Korporation Uri vom Restaurant Alpenrösli bis zum Restaurant Stäfeli zu betreiben, zu verwalten, zu unterhalten und zu erneuern. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Haftung/Nachschusspflicht neu: [gestrichen: Jeder Genossenschafter leistet einen Eintrittsbeitrag und entrichtet jährlich einen Beitrag. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen.]. Die Mitglieder der Genossenschaft sind verpflichtet: a. die Beschlüsse der Generalversammlung und der Verwaltung zu befolgen; b. die von der Generalversammlung beschlossenen Beiträge zu bezahlen; c. die von der Generalversammlung beschlossene Eigenarbeit zu leisten; d. mindestens für vier Jahre ein Amt in der Genossenschaft anzunehmen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Genossenschafter ist ausgeschlossen. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen der Genossenschaft an die Genossenschafter erfolgen schriftlich. [gestrichen: Vorstand: 5 Mitglieder]. Nicht publikationspflichtige weitere Statutenänderungen.
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