Aesch BL · Pensionskassen
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr mittels schriftlichem Anschlussvertrags angeschlossenen Firmen hauptsächlich in der Nordwestschweiz, sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende sowie rein überobligatorische Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Arbeitgeber kann in die Vorsorge einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung gestützt auf den Anschlussvertrag und im Rahmen des entsprechenden Vorsorgewerkes mit Versicherungsgesellschaften Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten. Die Stiftung muss dabei immer Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein. Sie kann im Rahmen der bestehenden Vorsorgewerke auch Alterssparkassen führen, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung.
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