Die Gesellschaft qualifiziert als Vermögensverwalterin im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und bezweckt die Erbringung von Vermögensverwaltungsdienstleistungen. Tätigkeiten, welche eine Bewilligung als Bank, Wertpapierhaus oder Verwalter von Kollektivvermögen voraussetzen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften erwerben, Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
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