Die Tourismus-Organisation Interlaken bezweckt den Tourismus zu fördern. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere: a) Die Ausarbeitung und Durchführung einer Ferien- und Kongressortspolitik. b) Die Mitgestaltung und Koordinierung des touristischen Angebotes. c) Eine marktgerechte Vereinspolitik. d) Den Betrieb eines Zentrums des Gastes mit Auskunftsbüro. e) Verkauf und Vermittlung touristischer Leistungen vorab einheimischer Anbieter. f) Zielgerichtete Werbemassnahmen für den Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Wintertourismus. g) Die Förderung des Kongress-Tourismus. h) Die Förderung des kulturellen, folkloristischen, gesellschaftlichen und sportlichen Lebens. i) Den Betrieb von touristischen Einrichtungen und die Beteiligung an solchen. k) Die Förderung des Tourismusbewusstseins. I) Die Behandlung von Anregungen, Hinweisen und Beschwerden, die den Tourismus betreffen. m) Die Pflege der Beziehungen zu Behörden, Beherbergungs- und Gastwirtschaftsbetrieben, Verkehrsträgern, Reiseorganisationen, Campingkreisen, Vereinen, Presse, Radio, Fernsehen, Organisationen aller Art und Privaten. n) Die Übernahme öffentlicher Aufgaben bei Veranlagung und Inkasso der Tourismusförderungsabgabe (TFA). Die Tourismus-Organisation Interlaken kann sich an Gesellschaften beteiligen, welche sich mit Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Kongressen und weiteren touristischen Leistungen befassen. Die Tourismus-Organisation Interlaken kann Grundstücke erwerben.
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