Luzern · Finanzdienstleistungen
Die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art; im Besonderen Vermögensverwaltung und Anlageberatung, Finanzplanung, Versicherungs-, Vorsorge- und Risikoberatung sowie Vermittlung und Bewirtschaftung von Versicherungen. Die Gesellschaft kann im Sinne von Art. 24 Abs. 2 Finanzinstitutsgesetz auch Kollektivvermögen und Vermögenswerte von Vorsorgeeinrichtungen verwalten. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte tätigen, welche mit ihrem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, insbesondere Handel und Vertrieb von Waren aller Art. Sie kann Liegenschaften kaufen und verkaufen, vermitteln und verwalten, sich insbesondere auch an Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen gründen und veräussern und Zweigniederlassungen errichten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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