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VIAG Müller Informatik, in Adligenswil, CHE-108.403.520, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 66 vom 04.04.2022, Publ. 1005441851). In Gutheissung des Rekurses hat das Kantonsgericht Luzern mit Entscheid vom 11.04.2022 den Entscheid des Bezirksgerichts Kriens vom 23.03.2022, mit dem über den Inhaber der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. [bisher: Mit Mitteilung des Kantonsgerichts Luzern vom 28.03.2022 ist dem Rekurs gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Kriens vom 23.03.2022 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurseröffnung über den Inhaber im Handelsregister gestrichen.]
VIAG Müller Informatik, in Adligenswil, CHE-108.403.520, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 63 vom 30.03.2022, Publ. 1005438583). Mit Mitteilung des Kantonsgerichts Luzern vom 28.03.2022 ist dem Rekurs gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Kriens vom 23.03.2022 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurseröffnung über den Inhaber im Handelsregister gestrichen. [bisher: Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Kriens, Abteilung 2, vom 23.03.2022 ist über den Inhaber mit Wirkung ab dem 23.03.2022, 09.30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.]
VIAG Müller Informatik, in Adligenswil, CHE-108.403.520, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 211 vom 31.10.2016, Publ. 3135045). Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Kriens, Abteilung 2, vom 23.03.2022 ist über den Inhaber mit Wirkung ab dem 23.03.2022, 09.30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
VIAG Müller Informatik, in Adligenswil, CHE-108.403.520, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 197 vom 11.10.2016, Publ. 3101001). In Gutheissung des Rekurses hat das Kantonsgericht Luzern mit Entscheid vom 20.10.2016 den Entscheid des Bezirksgerichts Kriens vom 28.09.2016, mit dem über den Inhaber der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. [bisher: Mit Mitteilung des Kantonsgerichts Luzern vom 05.10.2016 ist dem Rekurs gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Kriens vom 28.09.2016 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurseröffnung über den Inhaber im Handelsregister gestrichen.]
VIAG Müller Informatik, in Adligenswil, CHE-108.403.520, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 193 vom 05.10.2016, Publ. 3090405). Mit Mitteilung des Kantonsgerichts Luzern vom 05.10.2016 ist dem Rekurs gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Kriens vom 28.09.2016 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurseröffnung über den Inhaber im Handelsregister gestrichen. [bisher: Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Kriens, Abteilung 2, vom 28.09.2016 ist über den Inhaber mit Wirkung ab dem 28.09.2016, 09.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.]
VIAG Müller Informatik, in Adligenswil, CHE-108.403.520, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 71 vom 15.04.2013, Publ. 7147024). Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Kriens, Abteilung 2, vom 28.09.2016 ist über den Inhaber mit Wirkung ab dem 28.09.2016, 09.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
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