Handel mit Maschinen für die Holzbearbeitung, Brikettierung von Holzrückständen, Handel mit Holzbriketts und technischem Material sowie Dienstleistungen auf diesem Gebiet. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland für eigene und fremde Rechnung beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
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Martin Vogel AG, in Büren (SO), CHE-106.742.951, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 144 vom 27.07.2001, S.5798). Statutenänderung: 16.12.2020. Zweck neu: Handel mit Maschinen für die Holzbearbeitung, Brikettierung von Holzrückständen, Handel mit Holzbriketts und technischem Material sowie Dienstleistungen auf diesem Gebiet. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland für eigene und fremde Rechnung beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung betreffend die Sacheinlage und Sachübernahme bei der Gründung der Gesellschaft vom 28.04.1992 ist im Sinne von Art. 628 Abs. 4 OR aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Sacheinlage und -übernahme: Aktiven und Passiven der erloschenen Einzelfirma DFB die fahrende Brikettierpresse Martin Vogel, gemäss Bilanz per 27.4.1992 und Vertrag vom 28.4.1992 zum Preise von CHF 50'000.--, welcher an das Grundkapital angerechnet wird.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebene Briefe oder durch E-Mail mit Empfangsbestätigung, sofern die Adressen bekannt sind, ansonsten im SHAB.
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