Die Genossenschaft versichert ihre Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft wird unabhängig vom Bestehen einer Versicherung mittels schriftlicher Erklärung begründet, soweit sie nicht bereits Bestand hat. Die Genossenschaft kann sich Verbänden anschliessen, Sektionen errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
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