Der Verein führt ein Wohnheim sowie eine Tagesstätte für erwachsene Menschen mit einer primär kognitiven und möglicherweise zusätzlichen körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigung. Er kann andere Wohn- und Beschäftigungsformen ermöglichen oder Werkstätten führen. Die Aufnahme nur in das Wohnheim, in einer andere Wohnform oder nur in die Tagesstätte ist möglich. Die im Wohnheim Betreuten können ihren Alltag weitgehend selber gestalten und erhalten Begleitung und Unterstützung in ihrer Persönlichkeitsentfaltung. Sie sollen möglichst aktiv in das Leben integriert werden. Die Betreuten in der Tagesstätte werden in ihren praktischen Fähigkeiten gefördert und es wird ihnen eine angemessene Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Das Heim und die Tagesstätte stehen ohne Rücksicht auf Herkunft und Religion allen Personen der Zielgruppe offen. Die Aufnahme erfolgt in der Regel frühestens nach vollendetem 17. Altersjahr. Der Entscheid über die Aufnahme obliegt der Heimleitung. Der Verein kann neben dem bestehenden Wohnheim in Kreuzlingen weitere Heime, Beschäftigungsstätten oder Werkstätten führen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Verein Liegenschaften mieten, kaufen, verkaufen und belasten.
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