Die Stiftung gewährt bei Bedürftigkeit infolge Alter, Krankheit, Gebrechlichkeit oder Armut Beiträge an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Glarus Süd für die teilweise oder vollständige Vergütung von: Krankheits- und Behinderungskosten; Aufenthaltskosten für Kuren in Sanatorien oder Heilbädern; Spitex-, Spital-, Arzt- oder Zahnarztrechnungen; Selbstbehalten von Krankenkassen; Kosten von persönlichen Auslagen in Heimen, Sanatorien oder Heilbädern. Unter denselben Voraussetzungen gewährt die Stiftung Beiträge zur Entlastung von angespannten Familienbudgets und zur Ermöglichung der sozialen Teilhabe und Integration von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Lager, Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Tagesstrukturen, etc. Die Leistungen, welche die Stiftung gemäss Absatz 1 hiervor erbringt, gehen über das hinaus, was das schweizerische Sozialversicherungsrecht (AHVG, IVG, ELG und KVG, etc.) gewährleistet, oder sie erbringt solche, wo dieses keine Unterstützung bietet. Der Begriff der Bedürftigkeit ist daher nicht im Sinne völliger Mittellosigkeit zu verstehen und jeweils nach den Zeitverhältnissen aufzufassen.
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Aus dem Schweizer Handelsregister (Zefix). Funktion, Wohnort und Unterschriftsart wie publiziert.
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Hilfsstiftung Glarus Süd, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2023, Publ. 1005747273). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: E. Luchsinger Revision & Treuhand AG (CHE-106.417.445), in Nidfurn (Glarus Süd), Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Fauster Treuhand AG (CHE-294.113.813), in Glarus, Revisionsstelle.
Hilfsstiftung Glarus Süd, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 138 vom 19.07.2022, Publ. 1005523959). Urkundenänderung: 01.03.2023. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]
Hilfsstiftung Glarus Süd, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 120 vom 23.06.2022, Publ. 1005502688). Domizil neu: c/o Werner Rhyner, Bühl 12, 8775 Luchsingen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Aebli, Paul, von Glarus Süd und Glarus, in Schwanden GL (Glarus Süd), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rhyner, Werner, von Glarus Süd, in Luchsingen (Glarus Süd), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Hefti, Martin, von Glarus Süd, in Luchsingen (Glarus Süd), Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Hilfsstiftung Glarus Süd, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 45 vom 04.03.2022, Publ. 1005420010). Aufsichtsbehörde neu: Handelsregister des Kantons Glarus, in Glarus.
Bürgerliche Hilfsstiftung für die Gemeinde Glarus Süd, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 101 vom 27.05.2020, Publ. 1004897628). Urkundenänderung: 24.01.2022. Name neu: Hilfsstiftung Glarus Süd. Zweck neu: Die Stiftung gewährt bei Bedürftigkeit infolge Alter, Krankheit, Gebrechlichkeit oder Armut Beiträge an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Glarus Süd für die teilweise oder vollständige Vergütung von: Krankheits- und Behinderungskosten; Aufenthaltskosten für Kuren in Sanatorien oder Heilbädern; Spitex-, Spital-, Arzt- oder Zahnarztrechnungen; Selbstbehalten von Krankenkassen; Kosten von persönlichen Auslagen in Heimen, Sanatorien oder Heilbädern. Unter denselben Voraussetzungen gewährt die Stiftung Beiträge zur Entlastung von angespannten Familienbudgets und zur Ermöglichung der sozialen Teilhabe und Integration von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Lager, Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Tagesstrukturen, etc. Die Leistungen, welche die Stiftung gemäss Absatz 1 hiervor erbringt, gehen über das hinaus, was das schweizerische Sozialversicherungsrecht (AHVG, IVG, ELG und KVG, etc.) gewährleistet, oder sie erbringt solche, wo dieses keine Unterstützung bietet. Der Begriff der Bedürftigkeit ist daher nicht im Sinne völliger Mittellosigkeit zu verstehen und jeweils nach den Zeitverhältnissen aufzufassen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Lienhard, Walter, von Glarus Süd, in Schwanden GL (Glarus Süd), Mitglied, Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten, mit Kollektivunterschrift zu zweien zu zweien mit dem Präsidenten. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rhyner, Werner, von Glarus Süd, in Luchsingen (Glarus Süd), Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Jllien, Esther, von Glarus Süd, in Diesbach GL (Glarus Süd), Mitglied, Verwalterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsidentin, Verwalterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Bürgerliche Hilfsstiftung für die Gemeinde Glarus Süd, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2019, Publ. 1004631337). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Hefti, Hans Heinrich, von Glarus Süd, in Schwanden GL (Glarus Süd), Vizepräsident und Verwalter, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Jllien, Esther, von Glarus Süd, in Diesbach GL (Glarus Süd), Vizepräsidentin, Verwalterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Bürgerliche Hilfsstiftung Schwanden der Gemeinde Glarus Süd, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 27 vom 08.02.2018, Publ. 4044305). Urkundenänderung: 31.07.2018. Name neu: Bürgerliche Hilfsstiftung für die Gemeinde Glarus Süd. Genehmigung der Stiftungsurkunde vom 31.07.2018 durch die Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 06.05.2019.
Bürgerliche Hilfsstiftung der Gemeinde Schwanden, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 114 vom 15.06.2016, Publ. 2891113). Urkundenänderung: 31.07.2017. Name neu: Bürgerliche Hilfsstiftung Schwanden der Gemeinde Glarus Süd. Zweck neu: Die Stiftung gewährt bei Bedürftigkeit alten oder kranken und gebrechlichen Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Glarus Süd Beiträge an die Kosten des Aufenthaltes in den Heimen in der Gemeinde Glarus Süd und, sofern die Mittel reichen, auch an die Kosten von Kuren in Sanatorien und Heilbädern, an Arztkosten und Spitalrechnungen sowie an die Kosten des Aufenthaltes in auswärtigen Alters- und Pflegeheimen. In allen Fällen soll durch eine Beitragsleistung die Abhängigkeit von der Sozialhilfe vermieden oder hinausgeschoben werden. Der Begriff der Bedürftigkeit ist daher nicht im Sinne völliger Mittellosigkeit zu verstehen und jeweils nach den Zeitverhältnissen aufzufassen. Organisation neu: [Gestrichene Angaben über die Organisation aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften gemäss Art. 95 HRegV]. Genehmigung der Stiftungsurkunde vom 31.07.2017 durch die Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 21.12.2017. Eingetragene Personen neu oder mutierend: E. Luchsinger Revision & Treuhand AG (CHE-106.417.445), in Nidfurn (Glarus Süd), Revisionsstelle [bisher: E. Luchsinger Revision & Treuhand AG (CH-160.3.003.134-4)].
Bürgerliche Hilfsstiftung der Gemeinde Schwanden, in Glarus Süd, CHE-110.405.178, Stiftung (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2011, Publ. 6162812). Aufsichtsbehörde neu: Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Glarus, in Glarus.
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