Bau und Betrieb einer gemeinsamen privaten Kläranlage, welche in gemeinsamer Selbsthilfe errichtet werden soll. Ferner kann die Genossenschaft Grundstücke erwerben oder veräussern.
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Abwassergenossenschaft Furen, in Homberg, CHE-100.938.303, Genossenschaft (SHAB Nr. 213 vom 03.11.2009, Publ. 5324906). Statutenänderung: 30.11.2015. Domizil neu: c/o M. Schlotterbeck , Furen 63b, 3622 Homberg b. Thun. Haftung/Nachschusspflicht neu: [Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Haftung/Nachschusspflicht: Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht.]. Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.[bisher: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet a) ein Eintrittsgeld von CHF 1'800.-- pro Einwohnergleichwert zu entrichten, b) jährlich einen quotenmässigen Unterhaltsbeitrag zu leisten und quotenmässig für weitere Aufwendungen der Genossenschaft aufzukommen, c) im Rahmen des Unterhalts der Kläranlage bei der Schlammentsorgung mitzuwirken.]. Gemäss Erklärung vom 21.12.2015 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
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