Zürich · Fonds & Investmentgesellschaften
Die Gesellschaft bezweckt als Verwalterin von Kollektivvermögen nach Art. 24 FINIG die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Namen und für Rechnung von Dritten, insbesondere die Verwaltung von Vermögenswerten kollektiver Kapitalanlagen sowie die Verwaltung individueller Kundenportfolios. Die Gesellschaft nimmt ferner die Vertretung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz nach Massgabe des Kollektivanlagengesetzes (KAG) wahr. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Zudem kann sie Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern.
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