Die Stiftung ist gemeinnützig und bezweckt in erster Linie die Förderung von Wissenschaft und Lehre an der Universität Basel grundsätzlich im Bereich aller Fakultäten, wobei die Allokation der Mittel auf die einzelnen Fakultäten und die Bildung von Schwerpunkten nach freier Wahl des Stiftungsrates erfolgt. Diese Förderung kann durch Finanzierung oder Mitfinanzierung einer besonderen Professur während bestimmter Zeitspannen oder auf Dauer an einer Fakultät, einem Departement oder einem Institut der Universität Basel geschehen. Die Stiftung kann ferner Forschungs-, Projekt- oder Weiterbildungsbeiträge sowie andere Leistungen an Dozenten (Ordinarien, Extraordinarien, Titularprofessoren, Assistenzprofessoren, Tenure Track Dozenten, Privatdozenten, Lehrbeauftragte etc.) und angehende Dozenten (Habilitierende etc.) ausrichten; Beiträge für Leistungen der Wissenschaft und Lehre an anderen Universitäten bewilligen, oder auch innerhalb oder ausserhalb der Universität Beiträge zur Förderung der Ausbildung oder anderer kultureller Anliegen ausrichten. Es obliegt allein dem Stiftungsrat zu entscheiden, ob und inwieweit die Stiftung das Schwergewicht nur auf den Hauptzweck verlegt oder auch einzelne oder alle Nebenzwecke verfolgen will.
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