Die Gesellschaft bezweckt das Führen eines Bildhauer-Ateliers und Steinhauergeschäfts. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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Bildhauer-Atelier Früh & Ulmann AG, in Wallisellen, CHE-102.691.964, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 246 vom 17.12.2010, S.30, Publ. 5943644). Statutenänderung: 28.04.2021. Aktien neu: 10'000 Namenaktien zu CHF 10.00 [bisher: 10'000 Inhaberaktien zu CHF 10.00]. Publikationsorgan neu: SHAB. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, Telefax oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.
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