Die Gesellschaft bezweckt den Bau und Betrieb einer Tennishalle. Sie kann Liegenschaften erwerben, veräussern und belasten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
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Aarberg Tennis Indoor AG, in Aarberg, CHE-105.598.373, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 15 vom 22.01.2010, Publ. 5453830). Statutenänderung: 23.02.2016. Qualifizierte Tatbestände neu: [gestrichen: Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung von der Einwohnergemeinde Aarberg und der Burgergemeinde Aarberg ein unüberbautes, erschlossenes Teilstück von ca. 4'400 m2 der Parzelle Aarberg-Grundbuchblatt Nr. 784 zum Preise von höchstens CHF 600'000.-- zu übernehmen.]. [Die Bestimmung über die beabsichtigte Sachübernahme bei der Gründung ist aus den Statuten gestrichen worden.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre: schriftlich, mit Telefax oder mit elektronischer Post.
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