Verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Sie bezweckt, Kunst und Kultur im Bereich Espace Mittelland zu fördern. Das kann u.a. durch die Vergabe von Förderpreisen, die Unterstützung von Museen sowie die Betreuung von Kunstsammlungen geschehen. Vorbehalten bleibt eine geographische Ausweitung insbesondere bei langfristiger Leihgabe der im Eigentum der Stiftung stehenden Kunstsammlung. Die Stiftung vergibt mindestens in jedem zweiten Jahr einen Förderpreis von CHF 20'000.00. Die Stiftung kann zum anderen die in ihrem Eigentum stehende Gemäldesammlung einem Museum in der Schweiz als langfristige Leihgabe überlassen sowie dieses bzw. dessen Eigentümer zur Unterbringung bzw. Präsentation der Kunstgegenstände finanziell fördern, sofern das Stiftungsvermögen ohne die Gemäldesammlung und ohne auflagengebundene Zuwendungen mehr als CHF 2'600'000.00 beträgt. Die Stiftung kann das Museum, dem die Gemäldesammlung als langfristige Leihgabe überlassen wurde, insbesondere für Sonder- und Kabinett-Ausstellungen, finanziell unterstützen, sofern das Stiftungsvermögen ohne die Gemäldesammlung und ohne auflagengebundene Zuwendungen mehr als CHF 2'600'000.00 beträgt.
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Kulturstiftung Kurt und Barbara Alten, in Solothurn, CHE-109.840.975, Stiftung (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2023, Publ. 1005878466). Domizil neu: bei Tobias Jakob, Florastrasse 2, 4500 Solothurn.
Kulturstiftung Kurt und Barbara Alten, in Solothurn, CHE-109.840.975, Stiftung (SHAB Nr. 18 vom 26.01.2018, Publ. 4017611). Domizil neu: bei Daniela Bisig, Bielstrasse 12, 4500 Solothurn.
Kulturstiftung Kurt und Barbara Alten, in Solothurn, CHE-109.840.975, Stiftung (SHAB Nr. 193 vom 07.10.2014, Publ. 1755183). Urkundenänderung: 06.12.2017. Zweck neu: Verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Sie bezweckt, Kunst und Kultur im Bereich Espace Mittelland zu fördern. Das kann u.a. durch die Vergabe von Förderpreisen, die Unterstützung von Museen sowie die Betreuung von Kunstsammlungen geschehen. Vorbehalten bleibt eine geographische Ausweitung insbesondere bei langfristiger Leihgabe der im Eigentum der Stiftung stehenden Kunstsammlung. Die Stiftung vergibt mindestens in jedem zweiten Jahr einen Förderpreis von CHF 20'000.00. Die Stiftung kann zum anderen die in ihrem Eigentum stehende Gemäldesammlung einem Museum in der Schweiz als langfristige Leihgabe überlassen sowie dieses bzw. dessen Eigentümer zur Unterbringung bzw. Präsentation der Kunstgegenstände finanziell fördern, sofern das Stiftungsvermögen ohne die Gemäldesammlung und ohne auflagengebundene Zuwendungen mehr als CHF 2'600'000.00 beträgt. Die Stiftung kann das Museum, dem die Gemäldesammlung als langfristige Leihgabe überlassen wurde, insbesondere für Sonder- und Kabinett-Ausstellungen, finanziell unterstützen, sofern das Stiftungsvermögen ohne die Gemäldesammlung und ohne auflagengebundene Zuwendungen mehr als CHF 2'600'000.00 beträgt. Aufsichtsbehörde neu: Stiftungsaufsicht Solothurn, in Solothurn. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Ruch-Schepperle, Ilse, von Zürich, in Oberdorf (SO), Präsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift]; Fiebig, Harald Werner, deutscher Staatsangehöriger, in Orselina, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung; Kronenberg, Andrea Helena, von Engelberg, in Langendorf, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.
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