Zürich · Externe Vermögensverwaltung
Die Gesellschaft ist ein Vermögensverwalter gemäss Art. 17 Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Zweck der Gesellschaft ist die Vermögensverwaltung und das Erbringen damit zusammenhängender Dienstleistungen, sowie Finanzdienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft kann dazu Daten-Systeme entwickeln, Patente, Lizenzen und Liegenschaften erwerben, verwalten und verwerten sowie Handel betreiben, betreibt aber keine bankähnlichen Geschäfte. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich daran beteiligen und überhaupt alles unternehmen, was mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zusammenhängt oder diesen zu fördern geeignet ist.
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